Die Würde des Menschen ist unantastbar
Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt, lautet Artikel 1 des Grundgesetzes.
Und in Artikel 3(3) wird dazu ausgeführt: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Zur Würde des Menschen trägt seine religiöse Überzeugung in hohem Maße bei.
Der Säkularismus, der im Grundgesetz verankert ist, ist keine Distanzierung von Religion, sondern gleichmäßige Offenheit gegenüber allen Religions- und Glaubensgemeinschaften, ein Bekenntnis zur Vielfalt, „im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen“, wie es in der Präambel heißt. „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“ (Art. 4(1)).
Angesichts zahlreicher Übergriffe gegen religiöse Institutionen besonders von Islam und Judentum und offen gezeigter Feindschaft gegen religiöse Gruppen ist es uns als Christlich-Muslimische Friedensinitiative in Deutschland wichtig, auf diese am 23.05.1949 eingegangene Verpflichtung des deutschen Volkes hinzuweisen. Sie ist eine Grundlage des inneren Friedens in unserem Land.
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Mi, 27. Mai 2026




